Herzlich willkommen in der Praxis am Rathaus!

Wir freuen uns Sie in unserer Hausarztpraxis in der Prinzenstr. 9 in Dortmund, direkt gegenüber dem Rathaus begrüßen zu dürfen.

Es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich hier aufgehoben fühlen. Unser Ziel ist es Ihre Beschwerden ernst zu nehmen und für Sie da zu sein, wenn Sie sich nicht gut fühlen und sich Sorgen um Ihre Gesundheit machen. Wir möchten Sie kompetent beraten und Ihnen die bestmögliche Behandlung zukommen lassen. 

Akut-und Notfallsprechstunde

Liebe Patientinnen und Patienten,

Bitte melden Sie sich weiterhin bei jeglichen Zeichen einer Erkältung wie Husten, Schnupfen, Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen wenn möglich telefonisch in der Praxis und besprechen so das weitere Vorgehen.

Unsere Akut- und Notfallsprechstunde findet täglich von 11:00 - 12:00 Uhr statt. Bitte auch hier vorab, wenn möglich einen Termin vereinbaren!

AU per Videosprechstunde (VSS):

Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in der Videosprechstunde (VSS) sowohl bei bekannten als auch bei zuvor unbekannten Patientinnen und Patienten möglich:

  • bis zu 3 Tage: unbekannte Patientinnen und Patienten
  • bis zu 7 Tage: bekannte Patientinnen und Patienten

Voraussetzung dafür ist, dass die Symptomatik eine Abklärung per Videosprechstunde zulässt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine Folgekrankschreibung mittels Videosprechstunde ist zudem nur dann möglich, wenn die Patientin oder der Patient für die vorhergehende AU zu einer persönlichen Untersuchung in der Praxis war.

Krankschreibung nach telefonischer Anamnese:

Vertragsärzte haben die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 7. Dezember 2023 beschlossen.

  • Es muss sich um Patientinnen und Patienten handeln, die der Praxis bekannt sind. Die Erkrankung darf keine schwere Symptomatik vorweisen. Die Abklärung ist nicht per Videosprechstunde möglich. Wenn möglich, bitte einen VSS-Termin buchen!
  • Eine Erstbescheinigung kann dann für bis zu fünf Kalendertage erfolgen. Ist der Patient weiterhin krank, muss er die Praxis aufsuchen.
  • Eine Folgebescheinigung per Telefon darf erst erfolgen, wenn der Arzt den Patienten zuvor persönlich in der Praxis oder per Hausbesuch untersucht und Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt hat.
  • Es ist eine ärztliche Entscheidung, jemanden telefonisch krankzuschreiben. Patientinnen und Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung.

 

Zu Ihrer Sicherheit verwenden wir im Wartebereich einen Luftreiniger mit hochwirksamer H14-Filtertechnologie zur Filterung von Viruspartikeln aus der Umgebungsluft (inclusive Coronaviren).

Coronaimpfungen:
Wir führen Impfungen gegen Covid-19 in unserer Praxis durch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Die aktuellsten Informationen rund um den Coronavirus finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums sowie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.