Rezept bestellen
Mit Hilfe dieses Formulars können Sie Rezepte, Überweisungen und Heilmittelverordnungen wie z. B. für Physiotherapie bestellen.
Was Sie hierbei angeben müssen:
- den vollständigen Namen und das Geburtsdatum
- das Medikament, die Stärke und die Packungsgröße
Aus rechtlichen Gründen benötigen wir Ihre Versicherungskarte für das aktuelle Quartal.
Ab 01.01.2024 gibt es das e-Rezept! Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, müssen als eRezept ausgestellt werden. Das schreibt der Gesetzgeber vor.
Das Rezept muss vom Arzt/von der Ärztin elektronisch signiert werden. Denken Sie bitte daran, Ihre Medikamente rechtzeitig zu bestellen. Die Bearbeitung der Rezeptanforderungen braucht Zeit. In der Regel sind die Rezepte bis zum Folgetag signiert und erst dann in der Apotheke einlösbar.
Diese Verordnungen dürfen Ärzte auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin ausschließlich auf Papier ausstellen:
- BtM-Rezepte
- Verordnung von Verbandsmitteln und Teststreifen
- Verordnung von Hilfsmitteln
- Verordnung für die enterale Ernährung
- Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, z. B. Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.
- Verordnungen für im Ausland Versicherte
- Verordnungen von Privatversicherten